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 TRAGWERKSPLANUNG

FÜR DEN  >>>

GRUNDLAGE IST  >>>

das Leistungsbild für Tragwerksplaner, der gültigen HOAI
-Honorarordnung für Architekten und Ingenieure-
nach Anlage 14 zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2.

Gerne erstellen wir Ihnen auf dieser Grundlage, ein unverbindliches Honorarangebot für Ihre Bauvorhaben.

EINES IST SICHER ...

"BILLIG GEPLANT ... IST TEUER GEBAUT"

wir ERSTELLEN ...

prüffähige statische Berechnungen

wir KONSTRUIEREN und PLANEN ...

durchdachte u. optimierte Tragwerke

IN DEN BEREICHEN  >>>

eingang > arbeitsplatz > 01 - tragwerksplanung

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